Waffen Emmental richtet sich strikt nach den gesetzlichen Vorgaben gemäss
Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition (Waffengesetz, WG)
https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1998/2535_2535_2535/de
Verordnung über Waffen, Waffenzubehör und Munition (Waffenverordnung, WV)
https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2008/767/de
Entsprechend müssen beim Kauf online oder im Laden bestimmte Unterlagen eingereicht oder mitgebracht werden. Ausweise und Dokumente können an info@waffenemmental.ch geschickt werden, Waffenerwerbsscheine und Ausnahmebewilligungen benötigen wir unterschrieben im Original.
Postadresse:
Waffen Emmental GmbH
Schmiedenstrasse 8
3550 Langnau i. E.
In jedem Fall benötigen wir:
Kopie Identitätskarte (beide Seiten) oder Reisepass oder Ausländerausweis/Niederlassungsbewilligung.
Die Dokumente werden hinterlegt und müssen bei wiederholten Käufen erst wieder neu eingereicht werden, wenn eines davon abläuft.
Munition, Treibladungspulver und Zündhütchen
Jeweils EINES dieser Dokumente:
- Gültiger Strafregisterauszug, nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt des Kaufs
- Aktueller oder bereits eingelöster Waffenerwerbsschein oder Ausnahmebewilligung (beides nicht älter als 2 Jahre)
- Dienstausweis Polizei, Grenzwache
- Gültiges Jagdpatent
- Gültiger europäischer Feuerwaffenpass
Magazine
Magazine für halbautomatische Handfeuerwaffen über 10 Schuss und Magazine für Faustfeuerwaffen über 20 Schuss (Pistolen), alle anderen sind frei verkäuflich.
Jeweils EINES dieser Dokumente:
- Ausnahmebewilligung einer passenden Waffe inkl. Magazine mit grosser Kapazität
- Ausnahmebewilligung zum Erwerb von Magazinen mit grosser Kapazität
- Persönliche Besitzbestätigung vom kantonalen Waffenbüro für eine passende Waffe
- Persönliche Daten Dienstbüchlein und Eintrag der Eigentumsübernahme, falls die Waffe von der Armee direkt übernommen wurde
Waffen gegen Vertrag
Druckluftwaffen mit einer Mündungsenergie von mehr als 7.5 Joule, Handrepetierer (Sportgewehre), Ordonnanzrepetiergewehre, Kaninchentöter, Nachbildungen von einschüssigen
Vorderladern und einschüssige und mehrläufige Jagdgewehre.
Jeweils EINES dieser Dokumente:
- Gültiger Strafregisterauszug, nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt des Kaufs
- Aktueller oder bereits eingelöster Waffenerwerbsschein oder Ausnahmebewilligung (beides nicht älter als 2 Jahre)
- Dienstausweis Polizei, Grenzwache
- Gültiges Jagdpatent
- Gültiger europäischer Feuerwaffenpass
Waffen gegen Waffenerwerbsschein
Faustfeuerwaffen mit einer Magazinkapazität von bis und mit 20 Schuss und halbautomatische Gewehre, Vorderschaftrepetierer, Unterhebelrepetierer usw. mit einer Magazinkapazität bis und mit 10 Schuss.
- Unterschriebenes Originaldokument Waffenerwerbsschein (WES) in 3-facher Ausführung
Verbotene Waffen (Ausnahmebewilligung «klein»)
Halbautomatische Handfeuerwaffen mit grossem Magazin (mehr als 10 Patronen), halbautomatische Faustfeuerwaffen mit grossem Magazin (mehr als 20 Patronen), auf halbautomatisch umgebaute Seriefeuerwaffen und halbautomatische Handfeuerwaffen, deren Gesamtlänge ohne Funktionseinbusse auf unter 60cm gekürzt werden kann.
- Unterschriebenes Originaldokument Ausnahmebewilligung «klein» für Sportschützen oder Sammler in 3-facher Ausführung
Verbotene Waffen und Zubehör (Ausnahmebewilligung «gross»)
Seriefeuerwaffen und andere verbotene Waffen und -Bestandteile
- Unterschriebenes Originaldokument kantonale Ausnahmebewilligung in 3-facher Ausführung
Antike Waffen
Feuerwaffen, die vor 1870 und Hieb-, Stich- und andere Waffen, die vor 1900 hergestellt wurden, sind frei verkäuflich, aber nur, wenn der Herstellungszeitpunkt zweifelsfrei festgestellt werden kann.